Ab dem 01.01.2024: Neue Regelung für Kunststofftragetaschen
Mit Inkrafttreten des EWK-Fonds-Gesetzes am 1. Januar 2024 gelten neue Bestimmungen für sogenannte „leichte Kunststofftragetaschen“.
Für diese Produkte fallen künftig Zusatzkosten zur Finanzierung der Entsorgung im öffentlichen Raum an.
💡 Hintergrund:
Wer Einwegplastik in Verkehr bringt, muss sich künftig an den Kosten für die Beseitigung der daraus entstehenden Abfälle beteiligen – ein Schritt zur Reduzierung von Plastikmüll.
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