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Ab dem 01.01.2024: Neue Regelung für Kunststofftragetaschen

Mit Inkrafttreten des EWK-Fonds-Gesetzes am 1. Januar 2024 gelten neue Bestimmungen für sogenannte „leichte Kunststofftragetaschen“.
Für diese Produkte fallen künftig Zusatzkosten zur Finanzierung der Entsorgung im öffentlichen Raum an.

💡 Hintergrund:
Wer Einwegplastik in Verkehr bringt, muss sich künftig an den Kosten für die Beseitigung der daraus entstehenden Abfälle beteiligen – ein Schritt zur Reduzierung von Plastikmüll.

🔗 Weitere Informationen finden Sie hier:

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite!