Wichtige Information zur EU-Verpackungsverordnung (PPWR)
Mit der am 12. August 2026 in Kraft getretenen EU-Verpackungsverordnung (PPWR) kommen neue Anforderungen auf Unternehmen entlang der Lieferkette zu. Als Erzeuger kommen wir den damit verbundenen gesetzlichen Verpflichtungen nach.
Neben neuen Anforderungen, unter anderem hinsichtlich PFAS-Grenzwerte, ändern sich auch die Verantwortlichkeiten für die Entsorgung von Serviceverpackungen. Die Pflicht zur Übernahme der entsprechenden Entsorgungsgebühren liegt künftig bereits beim Erzeuger bzw. ersten verantwortlichen Glied der Lieferkette und nicht mehr beim Endabnehmer.
1. Änderung unserer Rechnungsstellung
Ab dem 01.09.2026 werden wir die anfallenden Entsorgungsgebühren für entsprechende Serviceverpackungen – entsprechend den ab dem 12.08.2026 geltenden gesetzlichen Vorgaben – auf unseren Rechnungen als separate Position ausweisen und berechnen.
Wir bitten Sie, diese Änderung bei Ihrer zukünftigen Bestellung und Abrechnung zu berücksichtigen.
2. EU-Verpackungsverordnung (PPWR)
Neue Anforderungen an Verpackungen seit dem 12. August 2026
Seit dem 12. August 2026 gilt die neue europäische Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation – PPWR). Sie schafft einen einheitlichen europäischen Rechtsrahmen für Verpackungen und Verpackungsabfälle und führt schrittweise neue Anforderungen für Unternehmen entlang der gesamten Verpackungskette ein.
Ziel der PPWR ist es, Verpackungen nachhaltiger zu gestalten, Verpackungsabfälle zu reduzieren und die Kreislaufwirtschaft in Europa zu stärken.
Zu den wesentlichen Zielen gehören:
- Verringerung von Verpackungsabfällen und unnötigen Verpackungen
- Förderung von wiederverwendbaren und nachfüllbaren Verpackungen
- Verbesserung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen
- Förderung der Kreislaufwirtschaft
- stärkere Verwendung von Recyclingmaterialien
3. Was bedeutet die PPWR für unsere Kunden?
Die neuen Vorschriften können je nach Art und Verwendung der Verpackung unterschiedliche Pflichten für Unternehmen mit sich bringen.
Entscheidend ist insbesondere, welche Rolle Sie bei der jeweiligen Verpackung einnehmen und ob es sich beispielsweise um eine Service-, Verkaufs-, Um- oder Versandverpackung handelt.
3.1 Systembeteiligung und Entsorgungsgebühren
Bei den von uns entsprechend angebotenen vorlizenzierten Serviceverpackungen übernehmen wir die erforderliche Systembeteiligung bzw. Lizenzierung, soweit dies gesetzlich vorgesehen ist.
Die hierfür anfallenden Entsorgungsgebühren werden wir ab dem 01.09.2026 separat auf unseren Rechnungen ausweisen und berechnen.
Bei individuell bedruckten Verpackungen, beispielsweise mit Ihrem Firmenlogo, Markennamen oder einer eigenen Marke, kann sich die rechtliche Verantwortlichkeit ändern.
In diesen Fällen können Sie als Erzeuger bzw. Hersteller der Verpackung im Sinne des Verpackungsrechts gelten. Die damit verbundenen Pflichten, beispielsweise hinsichtlich Registrierung, Mengenmeldung und Systembeteiligung, können dann bei Ihnen liegen.
Die konkrete Einordnung hängt vom jeweiligen Verpackungstyp und dessen Verwendung ab.
3.2 Konformität und technische Dokumentation
Die PPWR führt umfangreiche Anforderungen an die Konformität und technische Dokumentation von Verpackungen ein.
Für bestimmte Verpackungen müssen entsprechende Informationen und Nachweise zur Verfügung stehen, aus denen hervorgeht, dass die jeweiligen Anforderungen der PPWR eingehalten werden.
Wir arbeiten daran, die erforderlichen Informationen zu unseren Verpackungen für unsere Kunden bereitzustellen.
4. FAQ – Häufige Fragen zur PPWR
4.1 Was bedeutet PPWR?
PPWR steht für Packaging and Packaging Waste Regulation – auf Deutsch: Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle.
Die EU-Verordnung regelt europaweit Anforderungen an Verpackungen sowie die Verantwortlichkeiten entlang ihres gesamten Lebenszyklus – von der Herstellung und dem Inverkehrbringen bis hin zur Wiederverwendung und Entsorgung.
4.2 Welche Ziele verfolgt die PPWR?
Die neue Verordnung soll Verpackungen insgesamt nachhaltiger und ressourcenschonender machen.
Im Mittelpunkt stehen insbesondere:
- weniger Verpackungsabfälle
- Vermeidung unnötiger Verpackungen
- bessere Recyclingfähigkeit
- Förderung von Mehrweg- und Wiederverwendungslösungen
- Förderung einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft
- verstärkter Einsatz von Recyclingmaterial
Viele Anforderungen werden dabei schrittweise in den kommenden Jahren wirksam.
4.3 Welche Rolle hat mein Unternehmen?
Welche Pflichten Sie erfüllen müssen, hängt davon ab, welche Rolle Sie bei der jeweiligen Verpackung einnehmen.
Je nach Situation können Sie beispielsweise als:
Vertreiber, Erzeuger und/oder Hersteller
eingestuft werden.
Sie sind beispielsweise Vertreiber, wenn ...
Sie von uns bereitgestellte, bereits entsprechend behandelte bzw. vorlizenzierte Verpackungen verwenden und diese unverändert an Ihre Kunden weitergeben.
Sie können beispielsweise Erzeuger sein, wenn ...
Sie eine Verpackung mit Ihrem eigenen Markennamen oder Firmenlogo versehen oder eine Verpackung individuell nach Ihren Vorgaben herstellen lassen.
Sie können beispielsweise Hersteller sein, wenn ...
Sie ein Produkt selbst verpacken und die fertig verpackte Ware anschließend erstmals auf dem Markt bereitstellen oder zum Verkauf anbieten.
Die konkrete rechtliche Einstufung hängt immer vom Einzelfall und von der jeweiligen Verpackung ab.
5. Was müssen Unternehmen beachten?
5.1 Bei vorlizenzierten Serviceverpackungen
Bei den von uns entsprechend angebotenen vorlizenzierten Serviceverpackungen übernehmen wir die Systembeteiligung bzw. Lizenzierung, soweit dies gesetzlich vorgesehen ist.
Die hierfür anfallenden Entsorgungsgebühren werden ab dem 01.09.2026 separat auf unseren Rechnungen ausgewiesen und berechnet.
5.2 Bei individuell bedruckten Verpackungen
Bei individuell bedruckten Verpackungen, beispielsweise mit Ihrem Firmenlogo oder Ihrer Marke, können die gesetzlichen Pflichten auf Ihr Unternehmen übergehen.
Dazu können insbesondere gehören:
- Registrierung im Verpackungsregister LUCID
- Prüfung der eigenen Verantwortlichkeit
- Meldung der relevanten Verpackungsmengen
- gegebenenfalls Abschluss einer Systembeteiligung
- Einhaltung der jeweiligen Konformitäts- und Dokumentationspflichten
6. LUCID – Registrierung für Unternehmen
Wenn Sie aufgrund Ihrer Tätigkeit als Hersteller bzw. Erzeuger registrierungspflichtig sind, müssen Sie sich im Verpackungsregister LUCID registrieren.
Die Registrierung erfolgt direkt bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR).
Weitere Informationen und Registrierung:
Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR)
Informationen zur LUCID-Registrierung:
Alle Informationen zur Registrierung
Anleitungsvideo der ZSVR:
Anleitungsvideo zur LUCID-Registrierung
7. Sie haben Fragen zur PPWR?
Die Anforderungen der neuen EU-Verpackungsverordnung sind umfangreich und können je nach Verpackungsart und Verwendung unterschiedlich ausfallen.
Sie sind sich nicht sicher, welche Regelungen für Ihre Verpackungen gelten?
Sprechen Sie uns gerne an. Wir unterstützen Sie bei der Einordnung unserer Verpackungslösungen und stellen Ihnen die verfügbaren Informationen zu unseren Produkten zur Verfügung.
Hinweis: Unsere Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle rechtliche oder fachliche Beratung. Für die Prüfung der konkreten gesetzlichen Verpflichtungen Ihres Unternehmens ist Ihr Unternehmen selbst verantwortlich.